die simulation von bürgerwehren in der „vorerinnerung“: durch die „normalbürger-wehren“ falsifiziert?

7. Jun 2016 / Warum die Ursprünglichen Chaoten beim „Thema“ Bürgerwehren am Ball bleiben: In den prognostischen Simulations-Spielen der „Vorerinnerung“ (Bangemachen gilt nicht auf der Suche nach der Roten Ruhr-Armee, assoverlag Oberhausen, 29 € 90) spielen Bürgerwehren eine wichtige Rolle, weil Bürgerwehren Fasci sind: wehrhafte NotamMann-Bünde mit dem Ziel, die Straßen und die Plätze, ja die gesamte Öffentlichkeit oder Zivilgesellschaft zu „säubern“ – von allen „Anormalitäten“: von Marxisten, von Behinderten, von Schwulen und Lesben und von „Fremden“ („rassisch“ oder „kulturell“ Fremden). Das Besondere dabei ist, dass solche Fasci (die Ur-Fasci waren diejenigen Mussolinis) „die Sache in die eigene Hand nehmen“ – über die repressiven Maßnahmen der legalen Polizei hinaus.

EIN MUSTERFALL: DIE „BÜRGERWEHR“ VON ARNSDORF IN SACHSEN

Der Fall ging durch die Medien: In Arnsdorf in Sachsen wurde ein Psychiatriepatient in einem Supermarkt laut, weil er mit seinem Handy nicht klarkam. Daraufhin wurde eine lokale „Bürgerwehr“ alarmiert, die den Kranken „festnahm“, gewaltsam aus dem Laden zerrte und dann mit Kabeln an einen Baum fesselte. Es handelte sich um einen „klassischen“ Fall von Fascio: Laden und Dorf sollten „gesäubert“ werden, wobei das Opfer gleich mehrere „Anormalitäten“ vereinte: psychische Behinderung und „Fremdheit“ (es handelte sich um einen Mann aus dem Irak).

BASIS DER „BÜRGERWEHREN“: DAS „JEDERMANNSRECHT“

War die Aktion illegal? Die Fasci-sten behaupten: Nein, denn Paragraph 127 Strafprozessordnung (StPO) lautet: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Ein typischer Gummiparagraph, wie man sieht. Auf seiner Basis proliferieren, besonders in Ostdeutschland, die „Bürgerwehren“, die offiziell etwa auf Streife gegen Einbrecher- und Diebesbanden gehen.

DIE BÜRGERWEHREN IN DER VORERINNERUNG UND DIE NORMALBÜRGER VON ARNSDORF

In der Vorerinnerung gibt es verschiedene Sorten von Bürgerwehren: R 4 (Viertes Reich, also Neonazis), „Preußen“ (Neo-DNVP usw.), „Eurowehren“ (für „Europa“ mit deutscher Hegemonie, also GERMROPA), „Christwehren“ (Kämpfer für ein  christliches Abendland). Die Bürgerwehrleute von Arnsdorf definierten sich auf Anfrage selber als „normale Bürger“. Darin steckt die Auffassung, dass „Jedermann“ gegen „Anormalitäten“ vorzugehen nicht nur berechtigt, sondern vielleicht verpflichtet ist. Ein Individuum, dessen „Identität nicht sofort festgestellt werden kann“ (§ 127 StPO), das laut schimpft und nicht „deutsch“ aussieht, ist offensichtlich eine „Anormalität“ und muss „rausgesäubert“ werden. Sicher werden die vier Bürgerwehren der Vorerinnerung sämtlich auch gegen „Anormalitäten“ vorgehen – aber dass das scheinbar allein an die erste Stelle rückt, ist neu – wir müssen also Normalbürgerwehren (NBW) zur Simulation hinzufügen.

ALSO NORMALISMUS – ABER PROTONORMALISMUS

Dabei muss aber ergänzt werden, dass es sich um eine besondere Auffassung von „normal/anormal“ handelt: eine sehr enge, sehr radikale (die alle „Anormalitäten“ in geschlossene Anstalten, Knäste oder Lager stecken und also „von der Straße bringen“ will). Dagegen herrscht bei uns (noch) der flexible Normalismus, für den Schwule und Lesben normal sind, ebenso wie dunkle Hautfarben oder fremdsprachliche Akzente, ja auch Behinderungen. Leuchtet es nun ein, weswegen Normalbürgerwehren (NBW) die Speerspitze einer fatalen Entwicklung werden können?

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